Wie die Berliner Polizei bereits am 6. November 2020 ankündigte, kam es in den Tagen vom 9. bis zum 13. November 2020 zu intensiven Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im gesamten Berliner Stadtgebiet.
© Unsplash/Markus Spiske – 7000 Fahrzeuge wurden von der Polizei kontrolliert
An 543 stationären und mobilen Kontrollstellen waren etwa 1700 Einsatzkräfte tätig, die in diesen fünf Tagen 7022 Fahrzeughalter überprüften. Hierbei wurden 5717 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und 94 Verkehrsstraftaten zur Anzeige gebracht. Ein besonderes Augenmerk legte die Berliner Polizei hierbei auf folgende Delikte und Kontrollthemen:
5717 Ordnungswidrigkeiten und 94 Straftaten
Fehlerhafte Abbiegevorgänge
Hierbei wurden insgesamt 254 Abbiegeverstöße festgestellt, vor allem durch Kraftfahrende.
Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Insgesamt standen 29 Fahrzeugführende unter dem Einfluss von Rauschmitteln. 24 Fahrzeugführende standen unter Drogeneinfluss, 5 Fahrzeugführende nahmen unter dem Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr teil. Der hierbei gemessene Höchstwert einer Person betrug 1,0 Promille.
Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit
380 Personen überschritten die zugelassene Höchstgeschwindigkeit.
Missachtung von Rotlicht
Insgesamt 509 Verkehrsteilnehmer fuhren über rote Ampeln. Hier waren es 290 Radfahrende, 217 Kraftfahrzeugführende und zwei Fahrer von E-Scootern.
Ablenkung durch die Nutzung von Mobiltelefonen während des Fahrens
Insgesamt 329 Handyverstöße konnten festgestellt werden. Hierbei handelt es sich um 264 Verstöße durch Kraftfahrzeugführende und 65 Verstöße durch Radfahrer.
Verkehrswidriges Verhalten in eigens angelegten Fahrradstraßen
Insgesamt 79 Kraftfahrzeughalter haben verkehrswidrig Fahrradstraßen durchfahren.
Bekämpfung von Kraftfahrzeugrennen
Vier illegale Straßenrennen konnten zur Anzeige gebracht werden. Zudem wurden in diesem Zusammenhang zwei Führerscheine entzogen und drei Fahrzeuge beschlagnahmt.
Sicherungspflichten und Gurtpflicht
Bei 199 Personen wurde gegen die Gurtpflicht verstoßen. Zudem entdeckten die Einsatzkräfte zu ihrem großen Bedauern sechs Kinder in Autos, die nicht ordnungs- und vorschriftsmäßig gesichert waren.
Ordnungswidriges Verhalten von Radfahrenden
Eine Zahl von insgesamt 399 Verkehrsordnungswidrigkeiten steht im Zusammenhang mit regelwidrigem Verhalten von radfahrenden Personen. Am häufigsten, nämlich in 290 aller Fälle wurden hier Rotlichtverstöße geahndet. An zweiter Stelle des Fehlverhaltens kommt das unzulässige Befahren von Gehwegen mit insgesamt 105 Verstößen.
Verkehrswidriges Halten und Parken:
Bei 3786 Anzeigen durch die Berliner Polizei handelt es sich um Verstöße beim Parken und Halten, davon 182 Fälle, deren Umsetzung zur Abwehr von Gefahren nötig war. In folgenden Verkehrsabschnitten kam es zu Verstößen beim Halten und Parken:
- Radverkehrsanlagen: 289 Verstöße (eine Umsetzung)
- Bussonderfahrstreifen: 161 (4 Umsetzungen)
- Parken in zweiter Reihe: 392 (2 Umsetzungen)
- 5m-Bereiche an Einmündungen und Kreuzungen: 338 (67 Umsetzungen)
- Lieferzonen: 61 (10 Umsetzungen)
- sonstige Halt-und Parkverstöße: 2545 (98 Umsetzungen)
Technische Mängel
Bei 540 Fahrzeugen konnten technische Mängel aufgewiesen werden, davon 516 Kraftfahrzeuge und 24 Fahrräder. Es kam zu 237 Mängelberichten an Kraftfahrzeugführende und 24 Mängelberichten an Radfahrer. Hier wegen fehlender oder mangelhafter Beleuchtung. Es wurden 26 Fahrzeuge sichergestellt.